Künstler Bewerbung

Du bist Zeichner, Designer, Bastler oder stellst auf anderem Wege deine eigenen Kreationen her, die in unser Con-Universum passen und möchtest diese auf einem Künstlerstand bei der JenaCo verkaufen? Dann bewirb dich jetzt für unsere Events in 2025!

Die erste Anmeldephase endet am 31. 01. 2025

WICHTIGE NEUERUNG
Wir möchten ein Zeichen setzen.

Mit unserer JenaCo wollen wir allen Beteiligten einer Convention – egal ob Besucher, Aussteller oder Acteur ein erfolgreiches und erlebnisreiches Wochenende bieten. Dabei ist uns auch der künstlerische und kulturelle Wert jedes einzelnen sehr wichtig.
Daher haben wir uns dazu entschieden, dies auch im Bereich unserer Künstler deutlich zu zeigen. Ihr werdet im folgenden verschiedene Preismodelle für Künstlerstände zu bestimmten Bedingungen finden, mit denen wir die eigene Kunst der Künstler noch weiter fördern wollen.
Wir hoffen, dass euch unsere Entscheidung gefällt und ihr mit uns eine weitere erfolgreiche JenaCo erleben werdet!

Die Anmeldungen für die JenaCo 2024 sind beendet.

AGB

  1. Vergabe der Plätze erfolgt durch den Veranstalter.
  2. An die selbst getroffene Wahl, des Bereichs ist sich strikt zu halten. Wer gegen die folgenden Regeln zu diesen Bereichen verstößt, muss mit Ausschluss von der laufenden Veranstaltung ohne Rückerstattung sowie Sperrung für Folge-Events der JenaCo rechnen.
    1. Bei der Auswahl „Zeichner – Nur eigene Kreationen“ zu 25€/Tisch zzgl. MwSt. dürfen im kompletten Sortiment nur Werke von eigenen Kreationen zu finden sein (KI ist hierbei nicht erlaubt). Der Verkauf und die Werbung mit Fanarts ist untersagt.
    2. Bei der Auswahl „Zeichner – Teilweise Fanart“ 80€/Tisch zzgl. MwSt. müssen angebotene Waren ausschließlich selbst gezeichnet/kreiert sein (KI ist somit ausgeschlossen). Sollten Marken, welche in Deutschland lizensiert sind, in irgendeiner Form dargestellt sein, muss ein Nachweis der Lizenz unter dem eigenen Namen nachgewiesen werden können, oder eine künstlerische Neuinterpretation in kleiner Auflage nach dem deutschen UrhG §23 vorliegen. Der Veranstalter selbst haftet ausdrücklich nicht für etwaige Verstöße gegen das deutsche Urhebergesetz durch die Aussteller der Veranstaltung. Der Verkauf von „Fanart“ liegt im eigenen Ermessen des Künstlers, welcher sich ausdrücklich verpflichtet, entsprechende Werke eindeutig als solche zu kennzeichnen. Der Anteil von „Fanarts“ darf in jedem Falle 50% der Angebotenen Waren nicht überschreiten. Die Darstellung/Nutzung von Logos lizensierter Marken und das Werben mit geschützten Markennamen ist im Bereich der Künstler ausdrücklich verboten, insofern keine eigene Lizenz oder eine Erlaubnis vorliegt, welche nachzuweisen ist.
    3. Bei der Auswahl „Fashion & andere Kreative“ zu 35€/Tisch zzgl. MwSt. dürfen nur selbst hergestellte oder designte Produkte angeboten werden. Produkte eines typischen Zeichner-Standes wie Postkarten, Prints, Poster und andere in Druck gegebene Erzeugnisse dürfen nur zu sehr geringem Maß angeboten werden und dürfen keine „Fanarts“ beinhalten. Auch hier gilt die folgende Regelung bezüglich Motiven der verwendeten Materialien: Sollten Marken, welche in Deutschland lizensiert sind, in irgendeiner Form dargestellt sein, muss ein Nachweis der Lizenz unter dem eigenen Namen nachgewiesen werden können, oder eine künstlerische Neuinterpretation in kleiner Auflage nach dem deutschen UrhG §23 vorliegen. Der Veranstalter selbst haftet ausdrücklich nicht für etwaige Verstöße gegen das deutsche Urhebergesetz durch die Aussteller der Veranstaltung. Der Verkauf von Waren mit „Fanart“ liegt im eigenen Ermessen des Künstlers, welcher sich ausdrücklich verpflichtet, entsprechende Werke eindeutig als solche zu kennzeichnen. Der Anteil von „Fanarts“ darf in jedem Falle 50% der Angebotenen Waren nicht überschreiten. Die Darstellung/Nutzung von Logos lizensierter Marken und das Werben mit geschützten Markennamen ist auch in diesem Bereich ausdrücklich verboten, insofern keine eigene Lizenz oder eine Erlaubnis vorliegt, welche nachzuweisen ist.
  3. Der Künstler zahlt den im Formular angegeben Preis pro Tisch. Tischgröße 28.-29.Juni: 180x75cm, Tischgröße 04.-05.Oktober: 180x45cm, Standtiefe je 150cm.
  4. Die Tische dürfen nicht ohne Absprache mit der Orga verrückt werden!
  5. Es wird pro Aussteller-Ticket 1 Stuhl bereitgestellt. Pro Tisch sind 2 Aussteller-Tickets/Stühle möglich, 1 Ticket pro Tisch ist kostenfrei, jedes weitere kostet 15€.
  6. Es sind die gesetzlichen arbeits- u. gewerberechtlichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
  7. Der Aussteller ist zur Untervermietung und zur Überlassung an Dritte ohne Genehmigung der Messeleitung nicht berechtigt. Bei Verstoß gegen die Genehmigungspflicht hat der Aussteller 50% der Gesamtmiete zusätzlich an den Veranstalter zu zahlen.
  8. Für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung sorgt der Veranstalter.
  9. Für die Bewachung, Beaufsichtigung sowie Aufbau, Abbau des Standes und die Müllentsorgung sind allein die Aussteller/Innen verantwortlich. Diese haften auch für jeden Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht.
  10. Nach Standzusage muss der angehängte Vertrag unterschrieben werden, erst danach ist der Standplatz reserviert und der Vertrag bindend.
  11. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungslegung zu zahlen.
  12. Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können Veranstaltungsverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge haben.
  13. Auf dem gesamten Congelände ist striktes Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, welche durch unangemessenes Verhalten auffallen, von der Teilnahme auszuschließen.
  14. Zu- und Durchgänge, Ein- und Ausfahrten, etc. sind beim Auf- und Abbau der Stände sowie während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.
  15. Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.
  16. Bei Rücktritt des Ausstellers bis spätestens 5 Wochen vor Messebeginn, sind 50 % der Standmiete an den Veranstalter zu zahlen. Bei Rücktritt nach diesem Termin, ist die volle Höhe des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
  17. Aufbauzeiten werden noch bekannt gegeben. Bei Fragen ist sich an aussteller@jenaco.de zu wenden.
  18. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.
  19. Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke zu verwenden.
  20. WICHTIG: Am Ende der Con wird ein Helfer herumgehen, um nach freiwilligen Gaben für die Helfer im nächsten Jahr zu fragen. Dies hat nichts mit den Sponsoringangaben im Formular zu tun – ist natürlich freiwillig und unser Dank geht an alle, die etwas dafür erübrigen können ❤