Food-Area Bewerbung

Food-Area AGB

  1. Vergabe der Plätze erfolgt durch den Veranstalter (Standgröße 3x6m zu 410,08€ zzgl. MwSt.)
  2. Es sind die gesetzlichen arbeits- u. gewerberechtlichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
  3. Werbung von Dritten am Stand oder generell außerhalb des Standes ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt.
  4. Für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung sorgt der Veranstalter.
  5. Für die Bewachung, Beaufsichtigung sowie Aufbau, Abbau des Standes und die Müllentsorgung sind allein die Aussteller/Innen verantwortlich. Diese haften auch für jeden Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht.
  6. Der Aussteller zahlt die im Vertrag angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt. Der Betrag ist bis 1 Monat vor Veranstaltung an den Veranstalter zu zahlen.
  7. Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können Veranstaltungsverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge haben.
  8. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, welche durch Alkohol, Drogen und unangemessenes Verhalten Andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen.
  9. Zu- und Durchgänge, Ein- und Ausfahrten, etc. sind beim Auf- und Abbau der Stände sowie während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.
  10. Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.
  11. Bei Rücktritt des Ausstellers bis spätestens 10 Wochen vor Messebeginn, sind 50 % der Standmiete an den Veranstalter zu zahlen. Bei Rücktritt nach diesem Termin, ist die volle Höhe des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
  12. Aufbau der Stände Freitag ab 17:00 Uhr, Samstag ab 8:00 Uhr
  13. Abbau der Stände frühestens Sonntag ab 17.00 Uhr
  14. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.
  15. Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke zu verwenden.