Händler Bewerbung

Du bietest Cosplay, diverse Teile davon, Materialien zu deren Herstellung oder auch Anime, Manga, Games, Merchandise, Asia-Music, Fashion an oder etwas, was sonst gut zu unserer Veranstaltung passt?
Dann bewirb dich jetzt als Händler für die nächste JenaCo – Cosplay Arena vom 28.-29. Juni 2025!

Die erste Anmeldephase endet am 31. 01. 2025

Die Anmeldungen für die JenaCo 2024 sind beendet.

AGB

  1. Vergabe der Plätze erfolgt durch den Veranstalter.
  2. Der Aussteller zahlt 90€ zzgl. 19% MwSt. pro Tisch. Tischgröße ca. 180x75cm (Standtiefe 2m – außer bei Eck- & Kopfständen)
  3. Die Tische dürfen nicht ohne Absprache mit der Orga verrückt werden!
  4. Stühle sind kostenlos pro kostenloses Aussteller-Ticket enthalten.
  5. Es sind die gesetzlichen arbeits- u. gewerberechtlichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
  6. Werbung von Dritten am Stand oder generell Werbung außerhalb des Standes ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt.
  7. Für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung sorgt der Veranstalter.
  8. Für die Bewachung, Beaufsichtigung sowie Aufbau, Abbau des Standes und die Müllentsorgung sind allein die Aussteller/Innen verantwortlich. Diese haften auch für jeden Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht.
  9. Nach der Standzusage muss der angehängte Vertrag unterschrieben werden, erst danach ist der Standplatz reserviert und der Vertrag bindend.
  10. Die Standmiete ist nach Rechnungslegung zu zahlen.
  11. Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können Veranstaltungsverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge haben.
  12. Auf dem gesamten Congelände ist striktes Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, welche durch unangemessenes Verhalten auffallen, von der Teilnahme auszuschließen.
  13. Zu- und Durchgänge, Ein- und Ausfahrten, etc. sind beim Auf- und Abbau der Stände sowie während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.
  14. Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.
  15. Bei Rücktritt des Ausstellers bis spätestens 5 Wochen vor Messebeginn, sind 50 % der Standmiete an den Veranstalter zu zahlen. Bei Rücktritt nach diesem Termin, ist die volle Höhe des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
  16. Aufbauzeiten werden noch bekannt gegeben. Bei Fragen ist sich an aussteller@jenaco.de zu wenden.
  17. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.
  18. Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke zu verwenden.
  19. WICHTIG: Am Ende der Con wird ein Helfer herumgehen, um nach freiwilligen Gaben für die Helfer im nächsten Jahr zu fragen. Dies hat nichts mit den Sponsoringangaben im Formular zu tun – ist natürlich freiwillig und unser Dank geht an alle, die etwas dafür erübrigen können ❤