Händler Bewerbung


Du bietest Cosplay, diverse Teile davon, Materialien zu deren Herstellung oder auch Anime, Manga, Games, Merchandise, Asia-Music, Fashion an oder etwas, was sonst gut zu unserer Veranstaltung passt?
Dann bewirb dich jetzt als Händler für die nächste JenaCo – Cosplay Arena vom 28.-29. Juni 2025!
Die erste Anmeldephase endet am 31. 01. 2025
Die Anmeldungen für die JenaCo 2024 sind beendet.
AGB
- Vergabe der Plätze erfolgt durch den Veranstalter.
- Der Aussteller zahlt 90€ zzgl. 19% MwSt. pro Tisch. Tischgröße ca. 180x75cm (Standtiefe 2m – außer bei Eck- & Kopfständen)
- Die Tische dürfen nicht ohne Absprache mit der Orga verrückt werden!
- Stühle sind kostenlos pro kostenloses Aussteller-Ticket enthalten.
- Es sind die gesetzlichen arbeits- u. gewerberechtlichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
- Werbung von Dritten am Stand oder generell Werbung außerhalb des Standes ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt.
- Für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung sorgt der Veranstalter.
- Für die Bewachung, Beaufsichtigung sowie Aufbau, Abbau des Standes und die Müllentsorgung sind allein die Aussteller/Innen verantwortlich. Diese haften auch für jeden Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht.
- Nach der Standzusage muss der angehängte Vertrag unterschrieben werden, erst danach ist der Standplatz reserviert und der Vertrag bindend.
- Die Standmiete ist nach Rechnungslegung zu zahlen.
- Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können Veranstaltungsverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge haben.
- Auf dem gesamten Congelände ist striktes Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, welche durch unangemessenes Verhalten auffallen, von der Teilnahme auszuschließen.
- Zu- und Durchgänge, Ein- und Ausfahrten, etc. sind beim Auf- und Abbau der Stände sowie während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.
- Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.
- Bei Rücktritt des Ausstellers bis spätestens 5 Wochen vor Messebeginn, sind 50 % der Standmiete an den Veranstalter zu zahlen. Bei Rücktritt nach diesem Termin, ist die volle Höhe des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
- Aufbauzeiten werden noch bekannt gegeben. Bei Fragen ist sich an aussteller@jenaco.de zu wenden.
- Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.
- Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke zu verwenden.
- WICHTIG: Am Ende der Con wird ein Helfer herumgehen, um nach freiwilligen Gaben für die Helfer im nächsten Jahr zu fragen. Dies hat nichts mit den Sponsoringangaben im Formular zu tun – ist natürlich freiwillig und unser Dank geht an alle, die etwas dafür erübrigen können ❤