Öffnungszeiten

Tageskasse

Sa&So  ab 9:30 Uhr

Einlass & Ende

Samstag:
10:30 Uhr – 20:00 Uhr

Sonntag:
10:30 Uhr – 17:00 Uhr

Eröffnungsshow

Samstag: 10:45 Uhr

Anfahrt

Veranstaltungsort

Volkshaus Jena

Adresse

Carl-Zeiss-Platz 15, 07743 Jena

Direkt am Veranstaltungsort wird es kaum möglich sein Parkplätze zu finden!
Daher empfehlen wir auf einen der Umliegenden Parkplätze zu Parken und zur Veranstaltung zu laufen / mit dem Nahverkehr zu fahren.

Wir empfehlen:

Parkhaus Goethegalerie – Ernst-Abbe-Straße 16, 07743, Jena ⇨ Park-Infos
Parkhaus neue Mitte
– Leutragraben 1, 07743 Jena ⇨ Park-Infos
Parkhaus Holzmarktpassage – Holzmarkt 1, 07743 Jena ⇨ Park-Infos
Parkhaus Krautgasse – Krautgasse, 07743 Jena ⇨ Park-Infos
Parkhaus City-Caree – Löbderstraße 2, 07743 Jena ⇨ Park-Infos
Seidel Parkplatz (weiter entfernt) – Seidelstraße, 07749 Jena ⇨ Park-Infos
Eichplatz – Kollegiengasse, 07743 Jena ⇨ Park-Infos
Max. 2h Parkdauer, daher nur zu Empfehlen für digitale Anbieter
(Park and Joy, PARK NOW, EasyPark, moBiLET, Yellowbrick, PayByPhone)

⇒ Zur kompletten Parkübersicht Jena

Lageplan

Bis der Lageplan fertig ist könnt ihr euch gern im virtuellem Rundgang das Volkshaus ansehen:

zum Rundgang

Regeln

Allgemeine Regeln

  • Wir bitten um ein allgemeines respektvolles Verhalten gegenüber allen Anwesenden, denn wir wollen alle nur Spaß haben. Sollte es zu Problemen oder Streitereien kommen, muss das Orga-Team zur Schlichtung herbeigerufen werden. Auf jegliche Art von Diskreminierung ist zu verzichten.

  • Mit dem Betreten des Con-Geländes gibt jeder Besucher sein Einverständnis, dass Foto- und Filmaufnahmen seiner Person, die im Rahmen der Veranstaltung von uns angefertigt wurden auf Websites (JenaCo.de, Animexx, Facebook, Instagram, Youtube etc.) und unseren Werbematerialien wie Flyer oder dem Conheft ausgestrahlt bzw. publiziert werden dürfen.

  • Wir bitten alle Fotografen, welche die JenaCo besuchen, die Besucher vor dem Fotografieren um Erlaubnis zu bitten!

  • Das Gelände ist behindertengerecht ausgestattet, eine Behindertentoilette ist vorhanden und wird auch nur von diesen benutzt.

  • Im gesamten Gelände gilt striktes Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot.

  • Wir bitten darum, kein Essen im Gebäude zu verzehren, um die Sauberkeit der Veranstaltungsräume beizubehalten.

  • Nur das Orga-Team ist dazu berechtigt, technische Geräte zu benutzen. Durch Absprache und mit Einweisung durch ein Orga-Teammitglied sind Ausnahmen von dieser Regel möglich.

  • Geräte, welche für die Besucher zum benutzen freigegeben sind, sind sorgsam und umsichtig zu behandeln. Wer nicht auf Zurechtweisung des Orga-Teams reagiert, kann von der Convention Ausgeschlossen werden.

  • Das Auslegen von Werbematerialien ist nur mit der Erlaubnis des Orga-Teams gestattet, der kommerzielle Verkauf ist bis auf Ausnahme von angemeldeten Händlern nicht gestattet.

  • Die Mitnahme von Gegenständen der Convention (Technische Geräte aber auch Dekoration und Anderes) ist nicht erlaubt und gilt als Diebstahl!

  • Lebende Tiere sind auf dem Gelände nicht erlaubt, Ausnahme sind Tiere, die speziell für die Versorgung und Unterstützung Behinderter trainiert sind. Im Zweifel sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

  • Bei Diebstahl, Verlust, sowie Beschädigen von Gegenständen übernehmen wir keine Haftung

  • Bei Verstoß gegen diese Regeln ist mit Ausschluss von der Veranstaltung und/oder gegebenenfalls der Einleitung rechtlicher Schritte zu rechnen.

  • Im gesamten Gebäude gelten die dort aushängenden Hausregeln des Volkshaus.

  • Eine Ausnahme bildet das Mitnehmen von Getränken – diese sind im Gebäude erlaubt, solang sie sich nicht in Glasflaschen oder Metallflaschen befinden.

Kostüm Regeln

  • Bereiche wie Brust, Intimbereich & Gesäß müssen ausreichend mit Kleidung bedeckt sein.
  • Bei großen und sperrigen Cosplays (Versperren von Fluchtwegen, Probleme beim Durchqueren von Türen) müssen Teile des Cosplays im Innenraum abgenommen werden.
  • Zum Umziehen sind die Umkleiden zu benutzen. Die Toiletten bzw. sanitären Einrichtungen sind für deren vorbestimmten Zweck freizuhalten.
  • Mittelgroße & große Darstellungen von blutigen Wunden sollen vermieden werden, um jüngere Gäste nicht zu verschrecken.
  • Die Verwendung/das offene Zeigen verfassungswidriger Symbole ist gemäß §86 StGB nicht erlaubt.
  • Alle Cosplayer müssen sich außerdem an die unten beschriebenen Waffenregeln halten.

Waffen-/Accessoire Regeln

Allgemeines:
Waffen & Anscheinswaffen nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) sind nicht erlaubt.
Erlaubt sind lediglich Waffenimitate, welche eindeutig als Imitat erkennbar sind.
Die verwendeten Imitate dürfen einer echten Waffe nicht zum Verwechseln ähnlich sehen.

  • Erlaubt sind:
    • Waffenimitationen aus: Holz (dünner als 3cm), Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik, Thermoplastische Werkstoffe
    • Anderen weiche und biegsame Materialien
    • LARP-Waffen bzw. Waffenimitationen mit einer Maximallänge von 1,50 m (Stäbe bis 2 m).
    • Bögen und Köcher ohne scharfe oder spitze Pfeile
    • Reitgerten und Peitschen mit einer Maximallänge von 1 m.
    • Wurfwaffenimitate sind nur erlaubt, wenn sie aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern bestehen.

Akzeptierte Waffen erhalten eine Karte, die zur Veranstaltung mitzuführen & auf Nachfrage vorzuzeigen ist.

  • Verboten sind:
    • Gegenstände aus unzulässigen Materialien. Dazu gehören:
      • Alle Metallarten (bei überwiegendem Metall-Anteil), Plexiglas, Fiberglas, Hartplastik
    • Holz ab mit einer Dicke über 3 cm.
    • Reitgerten, Handpeitschen mit Bandmaß, Stab und Bandmaß je über 1 m Länge
    • Bei abstehenden Accessoires (Stachelbänder,  Nieten…) über 5 cm
    • Metall- oder Holzketten die nicht deutlich zum Outfit gehören & abnehmbar sind
    • Kleidung mit scharfen Ecken und Kanten

      Die im Waffencheck getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Alle verbotenen Waffenimitate bzw. Gegenstände können beim Waffencheck kostenfrei eingelagert und nach dem Besuch der Convention abgeholt werden.

Bei Missachtung dieser Regeln behält sich die JenaCo-Orga vor einen Ausschluss von der Veranstaltung vorzunehmen oder ein Hausverbot auszusprechen.