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Du bist Zeichner, Designer, Bastler oder stellst auf anderem Wege deine eigenen Kreationen her, die in unser Con-Universum passen, und möchtest diese auf einem Künstlerstand bei der JenaCo verkaufen?
Dann bewirb dich jetzt als Künstler für die nächste JenaCo!

Die erste Anmeldephase endet am 30.11.2022.

JenaCo Maskottchen Naka

Künstler Bewerbung

Die Anmeldungen sind geschlossen.

Bewerbungsformular Künstler
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​Anmerkung:

Preis: 30€ pro Tisch zzgl 19% MwSt.

Standtiefe: 1,5m.

Tischgröße: ca. 150 x 75 x 70 cm.

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​Anmerkung:

1 Stuhl/Tisch kostenlos

Jeder weitere je 15€ zzgl. 19% MwSt

Max. 2 Stühle pro Tisch

Stühle = Anzahl der Ausstellerpässe

Zusatzoptionen

*dein Logo kommt auf Website, Sponsorenwand & Conheft

**Die Ware muss im VORFELD an uns gesendet werden!

Ich habe Interesse an finanziellen Sponsoring für

Anmerkung: Am Ende der Convention werden Helfer herumgehen um freiwillige Gaben an unsere Helferpakete zur nächsten JenaCo einzusammeln. Dies ist freiwillig und wir freuen uns über jede Spende.

Mit dem Absenden dieses Formulars bestätige ich, dass ich die AGB und Datenschutzerkärung gelesen und akzeptiert habe.

Vielen Dank für deine Bewerbung!

Wir melden uns bei dir.

AGB

  1. Vergabe der Plätze erfolgt durch den Veranstalter.

  2. Der Künstler zahlt 30€ zzgl. 19% MwSt. pro Tisch. Es können 1-3 Tische gebucht werden. Es wird pro Aussteller-Ticket 1 Stuhl bereitgestellt. Pro Tisch sind 2 Aussteller-Tickets/Stühle möglich, 1 Ticket pro Tisch ist kostenfrei, jedes weitere kostet 15€.

  3. Es sind die gesetzlichen arbeits- u. gewerberechtlichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

  4. Der Aussteller ist zur Untervermietung und zur Überlassung an Dritte ohne Genehmigung der Messeleitung nicht berechtigt. Bei Verstoß gegen die Genehmigungspflicht hat der Aussteller 50% der Gesamtmiete zusätzlich an den Veranstalter zu zahlen.

  5. Für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung sorgt der Veranstalter.

  6. Für die Bewachung, Beaufsichtigung sowie Aufbau, Abbau des Standes und die Müllentsorgung sind allein die Aussteller/Innen verantwortlich. Diese haften auch für jeden Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht.

  7. Nach Standzusage muss der angehängte Vertrag unterschrieben werden, erst danach ist der Standplatz reserviert und der Vertrag bindend.

  8. Der Rechnungsbetrag ist bis 1 Monat vor Veranstaltung an den Veranstalter zu zahlen.

  9. Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können Veranstaltungsverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge haben.

  10. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, welche durch Alkohol, Drogen und unangemessenes Verhalten Andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen.

  11. Zu- und Durchgänge, Ein- und Ausfahrten, etc. sind beim Auf- und Abbau der Stände sowie während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.

  12. Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

  13. Bei Rücktritt des Ausstellers bis spätestens 5 Wochen vor Messebeginn, sind 50 % der Standmiete an den Veranstalter zu zahlen. Bei Rücktritt nach diesem Termin, ist die volle Höhe des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

  14. Aufbau der Stände Freitag 17:00-20:00 Uhr, Samstag 8:00-10:45 Uhr, Abbau der Stände Sonntag  ab 16.45 Uhr

  15. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.

  16. Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke zu verwenden.

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