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Händler Bewerbung
AGB
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Vergabe der Plätze erfolgt durch den Veranstalter.
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Der Aussteller zahlt 75€ zzgl. 19% MwSt. pro Tisch. Es können 1-7 Tische gebucht werden. Stühle sind kostenlos pro kostenloses Aussteller-Ticket enthalten.
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Es sind die gesetzlichen arbeits- u. gewerberechtlichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
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Werbung von Dritten am Stand oder generell Werbung außerhalb des Standes ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt.
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Für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung sorgt der Veranstalter.
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Für die Bewachung, Beaufsichtigung sowie Aufbau, Abbau des Standes und die Müllentsorgung sind allein die Aussteller/Innen verantwortlich. Diese haften auch für jeden Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht.
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Nach der Standzusage muss der angehängte Vertrag unterschrieben werden, erst danach ist der Standplatz reserviert und der Vertrag bindend.
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Die Standmiete ist bis 1 Monat vor Veranstaltung an den Veranstalter zu zahlen.
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Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können Veranstaltungsverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge haben.
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Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, welche durch Alkohol, Drogen und unangemessenes Verhalten Andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen.
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Zu- und Durchgänge, Ein- und Ausfahrten, etc. sind beim Auf- und Abbau der Stände sowie während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.
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Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.
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Bei Rücktritt des Ausstellers bis spätestens 5 Wochen vor Messebeginn, sind 50 % der Standmiete an den Veranstalter zu zahlen. Bei Rücktritt nach diesem Termin, ist die volle Höhe des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
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Aufbau der Stände Freitag 17:00-20:00 Uhr, Samstag ab 8:00 Uhr, Abbau der Stände Sonntag ab 16.45 Uhr
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Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.
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Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke zu verwenden.