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Du bietest Anime, Manga, Games, Merchandise, Asia-Music, Fashion, Cosplay-& Künstlermaterial oder Anderes, dass gut zu unserer Con passt?
Dann bewirb dich jetzt als Händler für die nächste JenaCo!

JenaCo Maskottchen Naka

Händler Bewerbung

Bewerbungsformular Händler
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​Anmerkung:
Preis: 75€ netto pro Tisch

Standtiefe: 2m.

Tischgröße: ca. 150 x 75 x 70 cm.

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​Anmerkung:

Max. 2 Stühle pro Tisch

Stühle = Anzahl der Ausstellerpässe

Zusatzoptionen

*dein Logo kommt auf Website, Sponsorenwand & Conheft

**Die Ware muss im VORFELD an uns gesendet werden!

Ich habe Interesse an finaziellen Sponsoring für

Anmerkung: Am Ende der Convention werden Helfer herumgehen um freiwillige Gaben an unsere Helferpakete zur nächsten JenaCo einzusammeln. Dies ist freiwillig und wir freuen uns über jede Spende.

Mit dem Absenden dieses Formulars bestätige ich, dass ich die AGB und Datenschutzerkärung gelesen und akzeptiert habe.

Vielen Dank für deine Bewerbung!

Wir melden uns bei dir.

AGB

  1. Vergabe der Plätze erfolgt durch den Veranstalter.

  2. Der Aussteller zahlt 75€ zzgl. 19% MwSt. pro Tisch. Es können 1-7 Tische gebucht werden. Stühle sind kostenlos pro kostenloses Aussteller-Ticket enthalten.

  3. Es sind die gesetzlichen arbeits- u. gewerberechtlichen Vorschriften, die Brandschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

  4. Werbung von Dritten am Stand oder generell Werbung außerhalb des Standes ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt.

  5. Für den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung sorgt der Veranstalter.

  6. Für die Bewachung, Beaufsichtigung sowie Aufbau, Abbau des Standes und die Müllentsorgung sind allein die Aussteller/Innen verantwortlich. Diese haften auch für jeden Schaden, den sie selbst oder eine ihr zugehörige Person verursacht.

  7. Nach der Standzusage muss der angehängte Vertrag unterschrieben werden, erst danach ist der Standplatz reserviert und der Vertrag bindend.

  8. Die Standmiete ist bis 1 Monat vor Veranstaltung an den Veranstalter zu zahlen.

  9. Der Veranstalter hat das Hausrecht und seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können Veranstaltungsverbot, Strafanzeige und Regressansprüche zur Folge haben.

  10. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, welche durch Alkohol, Drogen und unangemessenes Verhalten Andere gefährden, von der Teilnahme auszuschließen.

  11. Zu- und Durchgänge, Ein- und Ausfahrten, etc. sind beim Auf- und Abbau der Stände sowie während der gesamten Veranstaltung frei zu halten.

  12. Fällt eine Veranstaltung aus, kann der Veranstalter, gleich aus welchen Gründen, nicht für Spesen und Kosten haftbar gemacht werden.

  13. Bei Rücktritt des Ausstellers bis spätestens 5 Wochen vor Messebeginn, sind 50 % der Standmiete an den Veranstalter zu zahlen. Bei Rücktritt nach diesem Termin, ist die volle Höhe des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.

  14. Aufbau der Stände Freitag 17:00-20:00 Uhr, Samstag ab 8:00 Uhr, Abbau der Stände Sonntag  ab 16.45 Uhr

  15. Vertreter des Veranstalters sind diesem rechtlich gleichgestellt.

  16. Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und zu filmen und das Material für Werbezwecke zu verwenden.

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